Dienstleistungen - Suzana Ulbrich
Was können wir für Sie tun ?

Kinderbetreuung

Was gilt als haushaltsnahe Dienstleistung?
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen in der Regel alle Tätigkeiten, die normalerweise auch von dir selbst bzw. von den Mitgliedern deines Haushalts ausgeführt werden könnten. Es handelt sich also um einfache Arbeiten. Voraussetzung ist, dass sie „haushaltsnah“ sind und in deinem Haus, deiner Wohnung oder auf deinem Grundstück erbracht werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen Liste mit Beispielen:

  • Reinigungsarbeiten
  • Kinderbetreuung
  • Gartenpflegearbeiten
  • Pflege- und Betreuungsleistungen (z.B. Pflegedienst)
  • Pflege, Betreuung und Versorgung von Haustieren
  • Winterdienst

Auch ein Umzug kann als haushaltsnahe Dienstleistung gesehen werden, wenn du dafür ein Umzugsunternehmen beauftragt hast. Genauso wie die Bezahlung der Servicekräfte, die auf deiner Gartenparty die Gäste betreut haben.

Kinderbetreuungskosten absetzen – Was du wissen musst
Eltern dürfen Kosten, die bei der Betreuung ihrer Kinder entstehen, von der Steuer als Kinderbetreuungskosten absetzen. Was gibt es dabei zu beachten?
Kinderbetreuungskosten sind Sonderausgaben.

Kinderbetreuungskosten können in der Steuererklärung als Sonderausgaben zu zwei Dritteln abgesetzt werden – höchstens jedoch 4.000 Euro pro Kind
. Allerdings gibt es auch Voraussetzungen für die Absetzbarkeit. Ebenso können Sie nicht alle Kosten absetzen, die zum Beispiel in einer Kita aufkommen.

Kinderbetreuungskosten – Die Voraussetzungen

  • Ihr Kind lebt im selben Haushalt wie Sie
  • Es hat Anspruch auf Kindergeld
  • Dein Kind hat das 14. Lebensjahr noch nicht beendet


Quelle: Taxfix (Julian Schwarzmann)

Kinderbetreuungskosten werden meist als Sonderausgaben abgezogen. Hier werden nur die tatsächlich angefallenen Kosten für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung anerkannt. Sie müssen eine Rechnung sowie einen Zahlungsbeleg (Überweisung, nicht bar, Aufforderung durch das Finanzamt) vorweisen können, das Kind muss zu Ihrem Haushalt gehören und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Ausnahme: Kinder mit einer Behinderung).

Typische Kinderbetreuungskosten die Sie in der Steuererklärung angeben und absetzen können sind:

  • Gebühren für Kinderkrippen, Kindertagesstätten und Kindergärten
  • Tagesmutter, Babysitter, Hausaufgabenbetreuung zuhause oder in der Schule, Kernzeitbetreuung, Internatsgebühren
  • Sachleistungen für betreuende Personen (Fahrtkosten, Eintrittsgelder, Unterbringung und Verpflegung etc.)

Internatsunterkunft

  • Unterbringungskosten (keine Verpflegung) in einem Internat entfallen auch auf die betreuende Personensorge und sind abzugsfähig.

 

Au-pair

  • Beschäftigen Sie eine Person im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses in Ihrem Haushalt, kann aus Vereinfachungsgründen davon ausgegangen werden, dass die Aufwendungen je zur Hälfte auf Hausarbeiten und die Kinderbetreuung entfallen. Das bedeutet: Sie können die Hälfte der Kosten für die Kinderbetreuung absetzen.

 

Spezielle Unterrichtskosten

  • Kosten für Unterricht zur Vermittlung besonderer Fähigkeiten oder Fertigkeiten (z. B. Musikschule, Computerkurs, Nachhilfe, Schulgeld), für sportliche und andere Freizeitbetätigungen (z. B. Ferienlager) sowie Sachleistungen für das Kind (z. B. Fahrtkosten zur Betreuungseinrichtung, Verpflegung und Unterbringung, Eintrittsgelder) können nicht abgezogen werden. Zur Abzugsfähigkeit der Kosten für ein Kinderferienlager ist derzeit ein beim Bundesfinanzhof anhängiges Verfahren (Az. III R 50/17) bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvL 3/17) ausgesetzt.

Schulgeld

  • Besucht ein berücksichtigungsfähiges Kind eine überwiegend privat finanzierte Schule im Inland oder eine «Deutsche Schule» im Ausland und führt die Schule zu einem inländisch anerkannten allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schul- oder Berufsabschluss, sind 30 % der für den Schulbesuch entstandenen Aufwendungen (ohne Aufwendungen für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung), höchstens 5.000 Euro (nicht zeitanteilig) im Jahr je Kind, jährlich als Sonderausgaben abzugsfähig. Dasselbe gilt für Einrichtungen, die auf einen entsprechenden Abschluss vorbereiten. Die Zahlungen werden bei dem Elternteil berücksichtigt, der sie getragen hat. Haben beide Elternteile gezahlt, gilt für jeden Elternteil der hälftige Höchstbetrag von 2.500 Euro, es sei denn, die Eltern beantragen einvernehmlich eine andere Aufteilung.
  • Der Abzug ist auch für ausländische Schulen innerhalb der EU/des EWR möglich. Der Abzug hängt hier davon ab, ob der Schulabschluss im Inland anerkannt oder als einem inländischen Abschluss gleichwertig anerkannt wird. Dies kann ggf. durch eine Bescheinigung des zuständigen inländischen Ministeriums eines Bundeslandes, durch Bestätigung der Kultusministerkonferenz der Länder oder eine inländische Zeugnisanerkennungsstelle nachgewiesen werden.

Betreuungsgeld

  • Das vom Bund gezahlte Betreuungsgeld wird nicht auf die Betreuungskosten angerechnet, führt also nicht zu einer Kürzung der abzugsfähigen Aufwendungen.

 

Unsere Mitarbeiter verfügen über aktuelle polizeiliche Führungszeugnisse, sowie bei Bedarf der Sicherheitsklassifizierung auch höhere Nachweise des Bundesministeriums des Inneren. Folgende Sprachen sind verfügbar (Deutsch, Englisch, Französisch, Kroatisch, Serbisch, Spanisch)

 
 
 
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